Gartenordnung
Übersicht
Parzellen-Pacht
Beiträge
Pflanzen- und Gemüseanbau
Aufbauten auf der eigenen Parzelle
Erde
Wassernutzung
Düngen
Bekämpfung von Schädlingen
Kompost
Müll & Abfall
Gartengeräte, Gerätehaus und Zeltgarage
Gemeinschaftsflächen
Gemeinschaftsaktivitäten
Kommunikationskanäle
Orga-Treffen
Miteinander & Ruhezeiten
Sonstige Regeln und Verbote
Stand: 02.2025
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Für alle Vereinsmitglieder mit und ohne Parzelle, die in den Gärten und im Verein aktiv sind.
Für Gärtnerinnen und Gärtner, die selbst oder zusammen mit einem Vereinsmitglied eine eigene Parzelle bewirtschaften.
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Wir gärtnern gemeinschaftlich und begegnen Menschen aus anderen Ländern und Kulturen respektvoll und tolerant. Der Verein bietet die Möglichkeit, aus der Vielfalt der Sprachen, Lebenserfahrungen und kulturellen Hintergründe ein gemeinsames Miteinander im Leben und Wohnen zu entwickeln und zu leben. Deshalb ist es uns wichtig, dass sich alle Mitglieder an Gemeinschaftsaktionen beteiligen.
Wir gärtnern biologisch ohne Gift und Chemie.
Die Vereinsarbeit und die Satzung basieren auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art.1-5 und 9.
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Der Vorstand besteht aus Vereinsmitgliedern, die für bestimmte Positionen im Verein regelmäßig gewählt werden (z.B. Vereinsvorsitz). Der Vorstand trägt für die getroffenen Entscheidungen rechtlich die Verantwortung.
Das Orga-Team besteht aus dem Vorstand und weiteren Vereinsmitgliedern, die Lust haben für organisatorische Aufgaben im Verein und im Garten aktiv zu werden. Jedes Mitglied kann Teil des Orga-Teams sein.
Parzellen-Pacht
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Eine Parzelle kann nur von Personen mit einem Wohnsitz in der Südstadt Oerlinghausen übernommen und bewirtschaftet werden. Eine Person kann maximal eine Parzelle pachten.
Mehrere Personen können auch gemeinsam auf einer Parzelle gärtnern. Dabei muss mindestens eine dieser Personen einen Wohnsitz in der Südstadt Oerlinghausen haben. Diese Person gilt als Parzellen-Pächter oder -Pächterin.
Mit Übernahme der Parzelle muss die Person als Pächter/in Mitglied im Verein Südstadtgärten Oerlinghausen e.V. sein.
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Wer eine Parzelle pachtet, muss diese pflege und gärtnerisch nutzen; etwa die Hälfte der Fläche einer Parzelle ist für Obst- und Gemüseanbau zu verwenden.
Die Parzelle darf zwecks Weitergabe nicht verkauft oder vermietet werden.
Bei Abgabe- oder Übernahme einer Parzelle können die Beteiligten eine eventuelle Aufteilung der Gebühren des laufenden Kalenderjahrs und die Übernahme der Gartengestaltung untereinander klären. Wenn nichts miteinander geklärt wird, müssen Aufbauten (Rankhilfen, Pergola, Tomatendächer…) vor Abgabe oder Übergabe abgebaut und von dem/der derzeitigen Parzellen-Pächter/in rückgeführt werden.
Gibt es bei einer Abgabe keine unmittelbare Weitergabe der Parzelle an einen neuen Pächter oder Pächterin, so sind Details mit einer Person aus dem Vorstand abzustimmen.
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Die Parzellen-Pacht kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Die Kündigung muss in Textform an den Vorstand übermittelt werden.
Die Kündigung muss spätestens bis zum 31.03. eingehen, um die Pacht-Gebühren für das jeweilige Kalenderjahr zu vermeiden.
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Bei einem Umzug außerhalb der Südstadt Oerlinghausen muss die Parzelle zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgegeben werden. Eine Person aus dem Vorstand sollte über einen bevorstehenden Wegzug schnellstmöglich informiert werden.
Bei einem Verstoß gegen die Vereins-Satzung oder die Gartenordnung, kann der Vorstand die Pacht gegenüber der Gärtnerin oder dem Gärtner fristlos kündigen.
Wenn jemand die eigene Parzelle nicht pflegt oder nicht auf ihr gärtnert, auch wenn Mitglieder des Vorstands wiederholt darauf hinweisen, kann der Vorstand der Gärtnerin oder dem Gärtner die Parzelle kündigen. Dies liegt im Entscheidungsspielraum des Vorstands.
Eine Rückzahlung der Pacht-Gebühren oder Nebenkosten ist bei einer Abgabe der Parzelle im laufenden Kalenderjahr nicht möglich.
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Zu jeder Parzelle gehört ein Schlüssel, der Zugang zum Garten als auch zum Gerätehaus ermöglicht.
Alle Garten-Pächter und -Pächterinnen erhalten den Schlüssel, wenn sie die Beitrittserklärung für die Vereinsmitgliedschaft unterschrieben und die Gartenordnung gelesen und mit ihrer Unterschrift bestätigt haben.
Mitglieder ohne Parzelle, die im Orga-Team aktiv sind, erhalten ebenfalls einen Schlüssel.
Bei Aushändigung des Schlüssels sind 8,00 € in bar als Pfand zu hinterlegen. Diese werden bei Rückgabe des Schlüssels zurückgezahlt.
Beiträge
Beiträge können durch den Vorstand jederzeit zum Jahreswechsel angepasst werden.
Beiträge | Höhe | Intervall | Einzug |
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Mitgliedsbeiträge | 20,00 € bzw. 60,00 € | jährlich | März |
Parzellen-Gebühren | 0,60 € pro m2 | jährlich | Mai |
Investitionspauschale | 30,00 € | einmalig | individuell |
Wassergebühren | 0,10 € - 0,20 € pro m2 | jährlich | Mai |
Nicht erbrachte Gemeinschaftsaktivität | 15,00 € pro Aktivität (max. 30,00 €) | jährlich | 1. Quartal |
*abhängig vom jährlichen Gesamtverbrauch in den Südstadtgärten
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Der Beitrag für die einfache Vereinsmitgliedschaft beträgt 20,00 € pro Jahr.
Eine Fördermitgliedschaft (ohne Stimmrecht) kann ab einem Beitrag von 60,00 € pro Jahr abgeschlossen werden.
Mitgliedsbeiträge werden im März eines Jahres als Lastschrift eingezogen.
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Jedes Jahr sind 0,60 € pro Quadratmeter als Pacht-Gebühr an den Verein zu zahlen.
Bei einer Übernahme einer Parzelle nach dem 30.06. eines Jahres werden die Pacht-Gebühren für das laufende Jahr nur zu 50% berechnet. Die Pacht-Gebühren werden in der Regel im Mai eines jeden Jahres als Lastschrift eingezogen.
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Bei Übernahme einer Parzelle ist eine Ausgleichszahlung für zuvor getätigte Investitionen im Garten fällig. Diese Investitionspauschale beträgt derzeit 30,00 €, ist in der Regel zum Zeitpunkt der Parzellen-Übernahme fällig und wird per Lastschrift eingezogen.
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Die Wasserkosten werden anhand der Rechnung von den Stadtwerke Oerlinghausen für das zurückliegende Jahr auf die Parzellen und die übrigen Flächen im Garten umgelegt. Daraus ergibt sich eine Gebühr pro m2, die von den Parzellen-Pächter/innen für die eigene Parzelle jährlich zu zahlen ist. Die Wasserkosten für die Flächen außerhalb der Parzellen übernimmt der Verein. Zur Orientierung: Für das Jahr 2022 betrug die Gebühr 0,20 € und im Jahr 2023 0,10 € pro m2.
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In einem Kalenderjahr ist die Teilnahme an mindestens 2 Gemeinschaftsaktivitäten pro Parzelle vorgeschrieben. Wer sich pro Parzelle nicht ausreichend an Gemeinschaftsaktivitäten beteiligt, hat einen Beitrag für jede nicht geleistete Aktivität in Höhe von 15,00 € in die Vereinskasse zu zahlen. Somit müssen bei nicht geleisteten Teilnahmen maximal pro Parzelle 30,00 € als Kompensation gezahlt werden. Wenn mehrere Personen auf einer Parzelle gärtnern, kann die vorgeschriebene Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten also untereinander aufgeteilt werden.
Die Beiträge werden in der Regel im 1. Quartal für das zurückliegende Kalenderjahr als Lastschrift eingezogen.
Pflanzen- und Gemüseanbau
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Es dürfen nur Nutzpflanzen (Obst und Gemüse), Kräuter und heimische Blühpflanzen angebaut werden.
An Obstbäumen ist ausschließlich Säulenobst und Spalierobst erlaubt, also Bäume, die sich mit ihrer Baumkrone nicht so stark ausbreiten und zu großen Schatten werfen.
Die Obstbäume sollten aus diesem Grund regelmäßig beschnitten werden.
Aufbauten auf der eigenen Parzelle
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Es ist möglich, auf der eigenen Parzelle Foliendächer oder Gewächshäuser für den Gemüseanbau aufzubauen, sofern folgende Regeln beachtet werden:
Kein Fundament aus Beton (auch nicht stellenweise)
Die Höhe von 2,10m muss eingehalten werden
Max. 9 m² Fläche
Kein Glas, nur Folie oder Plexiglas oder Polycarbonat (oder ein anderer geeigneter Kunststoff)
Auf eine möglichst hohe Langlebigkeit achten, um wenig Müll zu produzieren
Ausschließlich zum Gärtnern (Gemüse, Kräuter, Obst, Anzucht), keine Abstellkammer
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Der Verein empfiehlt den Bau eines Unterstands zum Auffangen von Regenwasser.
Hierbei und bei anderen Aufbauten sind folgende Kriterien zu beachten:
Dachhöhe maximal 2,10 m
Dachfläche maximal 9 qm
Pfosten max. 7x7 cm mit Einschlaghülsen
Der Unterstand soll auch gärtnerisch genutzt und gestaltet werden, zum Beispiel mit Rankpflanzen, Kübelpflanzen, Wein oder Kletter-Rosen. Für den Untergrund unter dem Dach oder auf den Wegen sollten durchlässige Materialien wie Rasen, Mulch, lose durchlässige Holzfliesen usw. verwendet werden.
Eine geschlossene Abdeckung oder eine feste Versiegelung des Bodens z.B. durch Steinplatten oder Betonplatten sind nicht erlaubt.
Nimm Rücksicht auf deine Parzellen-Nachbarinnen und -Nachbarn und rede vor der Umsetzung mit ihnen über dein Vorhaben, weil Anbauten und Anpflanzungen unter Umständen zu großen Schatten werfen.
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Zäune zur Begrenzung der eigenen Parzelle o.ä. dürfen eine maximale Höhe von 1,00 m haben. Bei Zäunen, die vor 2021 gebaut wurden, gilt Bestandsschutz mit einer Höhe bis zu 1,20 m.
Kleine Büsche, Spalierobst und Weidenzäune bilden eine natürliche Begrenzung der Parzellen. Abgrenzungen aus Holz oder Draht können ebenso genutzt werden.
Erde
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Erde vom Kompost steht regelmäßig bereit, um sie mit der bestehenden Erde zu mischen oder zu mulchen.
In der Regel wird im Frühjahr neue Erde durch den Verein bestellt, wenn der Bedarf groß genug ist und es nicht genügend eigenen Kompost gibt. Diese ist vorrangig für neue Gärtnerinnen und Gärtner gedacht, kann aber auch von allen anderen, beispielsweise zum Auffüllen der Hochbeete, genutzt werden.
Wenn eigene Erde vom Baumarkt geholt wird, muss darauf geachtet werden, dass diese keinen chemischen Dünger enthält.
Wassernutzung
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Es gibt mindestens eine gemeinsame Wasserentnahmestelle. Das Wasser kann dort per Gießkanne geholt werden; das Wässern von Parzellen mit einem Gartenwasserschlauch von diesen Wasserentnahmestellen ist nicht erlaubt.
Jedes Jahr wird vom Vorstand eine Person bestimmt, die mit Hilfe eines Wasserschlauchs die Wassertonnen auffüllt, die im Garten verteilt sind. Er oder sie kann weitere Personen bestimmen, die bei dieser Aufgabe unterstützen.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder, wassersparend zu gärtnern, damit nicht zu viel Trinkwasser verbraucht wird. Dabei helfen verschiedene Maßnahmen: z.B. die Flächen zu mulchen, mit Gießrändern oder eingegrabenen Wasserdepots zu arbeiten, Mischkulturen anzulegen, sodass die Böden immer bewachsen sind.
Auf jeder Parzelle kann Regenwasser gesammelt werden; möglichst in grünen Regentonnen.
Düngen
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Das Düngen der Pflanzen erfolgt nur auf natürlichem und organischem Weg (pestizidfrei.) Natürliches Düngen bedeutet z.B. die Verwendung von Jauche und Brühe (aus Pflanzen), Festmist, Kompost, Gründüngung, Schafwollpellets, Hornspänen, Haaren oder biologische Dünger aus dem Handel.
Es dürfen keine chemischen Düngemittel wie z.B. Blaukorn benutzt werden.
Bekämpfung von Schädlingen
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Auch diese erfolgt nur auf natürlichem und organischem Weg, z.B. mit Jauche und Brühe, durch Mischkulturen und mit biologischen Mitteln.
Der Verein behält sich das Recht vor, stichprobenartige Bodenproben auf den Parzellen zu entnehmen.
Kompost
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Es gibt einen gemeinschaftlich zu nutzenden Kompost. Organische Abfälle werden ausschließlich dort entsorgt.
Bei der Entsorgung muss folgendes beachtet werden:
keine Zitrusfrüchte
keine Steine
keine Fäden oder Bänder
keine Plastikabfälle oder sonstige Abfälle, die sehr lange zum Kompostieren brauchen
Organische Abfälle sollten vor Entsorgung auf dem Kompost möglichst klein geschnitten werden
Abfälle wie z.B. Äste sollten auf der Todholzhecke entsorgt werden (hinter dem Kompost)
Müll & Abfall
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Müll in Form von Pflanztöpfchen, Plastikflaschen, Verpackungen, Plastik sowie Blumentöpfe, Zigarettenkippen etc. müssen zu Hause entsorgt werden.
Gartengeräte, Gerätehaus und Zeltgarage
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Gartengeräte und weitere Utensilien des Vereins werden im Gerätehaus oder in der Zeltgarage gelagert und stehen Allen zur Verfügung.
Nach Gebrauch sind Geräte vom groben Schmutz zu reinigen.
Wer bemerkt, dass ein Gerät beschädigt ist, sollte dies einer Person aus dem Orga-Team melden.
Im Gerätehaus oder der Zeltgarage können auch eigene Geräte gelagert werden, sofern der Platz ausreicht. Wir bitten darum, dass eigene Geräte gekennzeichnet werden.
Gemeinschaftsflächen
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Die Gemeinschaftsfläche unter und rund um den Pavillon dient als Treffpunkt. Dafür gibt es zur gemeinsamen Nutzung Tische und Stühle, die dort verbleiben. Die Fläche kann außerdem von den Gärtnern und Gärtnerinnen sowie von den Vereinsmitgliedern sowie ihren Familien genutzt werden.
Der Platz wird so hinterlassen, wie er vorgefunden wird (ohne Müll). Essensgeschirr wird gesäubert oder mit nach Hause genommen.
In den Südstadtgärten gibt es weitere Flächen außerhalb der (eigenen) Parzelle, um Pflanzen, Obst und Gemüse anzubauen. Pflanzen, Obst und Gemüse, das außerhalb der eigenen Parzelle wächst, kann grundsätzlich von Allen geerntet werden. Bei der Ernte sollte hinsichtlich einer fairen Verteilung Rücksicht auf andere Personen genommen werden.
Für die Pflege der verschiedenen Rasen- und Gemeinschaftsflächen sind alle gleichermaßen zuständig und verantwortlich.
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Alle Vereinsmitglieder sind für die Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der gesamten Südstadtgärten aktiv; zum Beispiel durch handwerkliche Tätigkeiten, Beteiligung und Vorbereitung von Veranstaltungen, Teilnahme an Gemeinschaftsbesprechungen und sonstigen Aktionen in Oerlinghausen.
Es gibt eine Pflicht zur Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten für alle Parzellen- Pächter und -Pächterinnen, Personen aus dem Vorstand und dem Orga-Team. Mehrere Personen einer Parzelle können ihre Teilnahme aufteilen.
Der Vorstand entscheidet über die notwendigen Arbeiten und setzt die Termine an.
Gemeinschaftsaktivitäten
Kanäle zur Kommunikation
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Alle Mitglieder/innen und Gärtner/innen können der Whatsapp-Gruppe beitreten, um sich untereinander auszutauschen und abzustimmen.
In der Gruppe soll es ausschließlich um gärtnerische Themen und organisatorische Absprachen gehen. Gesellschaftspolitische Meinungsäußerungen oder Feiertagsgrüße sind ausgeschlossen.
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Wichtige Informationen aus den Orga-Sitzungen an die Gärtnerinnen und Gärtner werden über den Messenger SIGNAL im „INFO-KANAL-Südstadtgärten“ versendet. Es ist kein Austausch möglich.
Es werden Beschlüsse, Infos und Termine, die relevant für uns als Verein und das Gärtnern sind, geteilt.
Bitte lade dir die App Signal herunter, um zur Gruppe eingeladen zu werden.
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Protokolle oder andere umfangreiche Informationen werden vom Vorstand per E-Mail verschickt.
Aktuelle Informationen werden vom Vorstand regelmäßig im Informationskasten am Gerätehaus ausgehangen.
Anregungen, Fragen oder Beschwerden können im Briefkasten am Gerätehaus (auch anonym) eingeworfen werden.
Orga-Treffen
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Das Orga-Team trifft sich in der Regel jeden Monat an einem Abend in der Woche.
Jede Person aus den Südstadtgärten ist eingeladen, dabei zu sein, um Fragen, Themen und Ideen einzubringen.
Miteinander & Ruhezeiten
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Wir bitten alle Personen im Garten um gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung. Deshalb haben wir gemeinsam entschieden, dass das Abspielen von Musik nicht erlaubt ist (außer an gemeinsamen Gartenveranstaltungen).
Wir bitten um Einhaltung der Mittags- und Abendruhe – für uns selbst und die umliegende Nachbarschaft: Mittagsruhe von 13 - 15 Uhr, Abendruhe ab 19 Uhr und den ganzen Sonntag, sowie an Feiertagen. Während der Ruhezeiten dürfen keine lauten Geräusche verursacht werden; zum Beispiel durch elektrische Gartengeräte, Sägen oder Hämmern.
Um 23 Uhr ist der Garten zu verlassen. Ausnahmen sind in Absprache mit dem Vorstand möglich.
Das Betreten von fremden Parzellen ist ohne vorherige Zustimmung der Pächterin oder des Pächters nicht gestattet.
Eltern sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder. Kommt es zu Schäden, müssen Eltern den Schaden beseitigen oder ersetzen.
Sonstige Regeln und Verbote
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Die letzte Person, die das Gartengelände verlässt, hat die Verpflichtung und Verantwortung dafür, das Gartentor und das Gerätehaus abzuschließen.
Das Gartentor sollte abgeschlossen werden, wenn nur noch Gärtnerinnen oder Gärtner auf den mittleren und unteren Parzellen anwesend sind, um zum Beispiel Diebstahl aus dem Gerätehaus zu vermeiden. Teewasser darf mit einem Gas-Camping-Kocher zubereitet werden.
Im Garten müssen wir weitere Regeln und Gebote beachten. Diese ergeben sich auch aus der Nutzungsvereinbarung, die wir als Verein mit der Stadt Oerlinghausen und dem Kreis Lippe geschlossen haben.
Offenes Feuer ist streng verboten.
Das Grillen (mit Gasgrill) ist nur im Rahmen von gemeinsamen
Veranstaltungen gestattet, zu denen der Verein selbst eingeladen hat.
Das Düngen sowie die Schädlings- und Krankheitsbekämpfung ist nur auf natürliche und organische Weise gestattet (siehe Details oben).
Falls Zäune, Unterstand, Rankhilfen o.ä. gestrichen werden, geht dies nur mit wasserlöslicher Farbe, die z. B. mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet ist.